In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 beträgt die Mehrwertsteuer statt wie bisher 19% nur noch 16%. Dies hat auch für Sie positive Auswirkungen: Bisher mussten anwaltliche Gebührenrechnungen mit 19% besteuert werden, jetzt nur noch mit 16%.

Wenn Sie also in den nächsten 6 Monaten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, sich außergerichtlich oder auch wegen einer Klage anwaltlich vertreten lassen, zahlen Sie weniger als bisher.

Auch Corona hat nichts daran geändert, dass es immer wieder rechtliche Probleme gibt, für die Sie anwaltliche Unterstützung brauchen: Sei es im Familienrecht bei Trennung, Streit um Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht etc., im Arbeitsrecht bei Anmahnung, Kündigung, Angebot von Aufhebungsverträgen etc. oder im Erbrecht bei Streitigkeiten unter Erben oder dem Bedürfnis, nun doch endlich reinen Tisch zu machen und ein Testament aufzusetzen etc. Bei all diesen Fragen des täglichen Lebens (übrigens auch bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und Bußgeldverfahren)kann ich Ihnen kompetent helfen, nicht zuletzt aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Rechtsanwältin in Berlin.

Wenn Sie es wünschen, kann ich auch komplett "kontaktfrei" für Sie tätig werden. Scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen oder anzuschreiben. Nur rechtzeitig eingeholter Rat verhindert, dass Sie rechtliche Nachteile erleiden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und vielleicht bis demnächst!

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