Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Einzelfällen kann auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden, z. B. eine Zeit- oder Pauschalvergütung.
In geeigneten Fällen kann nach entsprechender Bewilligung auch über Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.
Eine erste Information über die zu erwartenden Kosten erhalten Sie bereits bei der Vereinbarung eines Besprechungstermins. Die Einzelheiten besprechen wir im ersten Beratungsgespräch.