Wesentlicher Bestandteil des Familienrechts ist die Regelung der Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie bzw. Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Hier bin ich außergerichtlich und bundesweit gerichtlich tätig, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung + Prüfung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Verträgen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung
  • Kindes- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Gestaltung und Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Regelung der Vermögensverhältnisse bei Trennung + Scheidung
  • Zugewinnausgleichsansprüche
  • Versorgungsausgleich
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien

Tipp:

Vor dem Hintergrund des am 1.1.2008 in Kraft getretenen, grundlegend geänderten, Unterhaltsrechts ist es ratsam, sich vor einer Eheschließung insbesondere über dessen Auswirkungen anwaltlich beraten zu lassen, um ggf. rechtzeitig eine notarielle Regelung zum nachehelichen Unterhalt zu treffen.

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