Im Bereich des Verkehrsrechts bin ich schwerpunktmäßig im Straßenverkehrsrecht tätig. Dazu zählen u.a. das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Fahrerlaubnisrecht.

Ich vertrete Sie vor allem in folgenden Bereichen:

  • Regulierung von PKW- und Fahrradunfällen mit schweren Verletzungen (Durchsetzung von Schadenersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden etc.)
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgelder, Verwarnungen, Fahrverbot)
  • Strafverfahren (Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • Entzug und (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis

ADFC BerlinFür den ADFC Berlin e.V. (www.adfc-berlin.de) bin ich als Vertragsanwältin tätig.


Tipp:

Liegt die Schuld an einem Verkehrsunfall nicht bei Ihnen, sondern bei dem Fahrer des anderen Fahrzeugs, muss Ihnen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur den allgemeinen Schaden ersetzen, sondern auch die Kosten der Rechtsanwältin, die die Schadenregulierung für Sie übernommen hat. Handelt es sich um einen Fahrradfahrer, muss dessen Private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen und auch die Anwaltskosten übernehmen.

Es empfiehlt sich deshalb, die Unfallregulierung sofort und ohne Kostenrisiko einem Rechtsanwalt zu übergeben. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern garantiert, dass tatsächlich sämtliche Ansprüche berücksichtig werden. Die gegnerische Versicherung nämlich ist weder verpflichtet noch hat sie ein Interesse daran, Sie über Ihre Rechte aufzuklären.

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