Wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts, das aus einer Fülle von Gesetzen und Bestimmungen besteht, ist die Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, wobei ich ausschließlich die Arbeitnehmer*innenseite vertrete.
Meine Arbeitsschwerpunkte liegen besonders in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Allgemeines Gleichstellungsgesetz
Ihre rechtlichen Interessen vertrete ich sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.

Tipp:

Lassen Sie einen befristeten Arbeitsvertrag rechtzeitig prüfen. Dessen Wirksamkeit hängt von zahlreichen Voraussetzungen ab, die häufig nicht sämtliche beachtet werden. So kann die genaue anwaltliche Überprüfung ergeben, dass es sich gar nicht um ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis handelt und deshalb unbefristet weiterbeschäftigt werden muss.

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